Die EU Datenschutzgrundverordnung DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten zum Beispiel für Firmen, Selbstständige und Vereine.
Hieraus ensteht für jeden Unternehmer eine Dokumentations- und Rechenschaftspflicht.
Dies bedeutet: Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten be- und verarbeitet, muss jederzeit nachweisen können, dass er diese Daten mit Zustimmung des Betroffenen rechtmässig erhalten hat und diesem die Möglichkeit gibt, die Nutzung dieser Daten jederzeit zu widerrufen. All dies muss er in einem "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" festhalten.
Um der DSGVO genüge zu tun, müssen uns neue Kunden, die wir in unser EDV-System aufnehmen, ihre Daten in schriftlicher Form zukommen lassen, damit der Datenschutzbehörde jederzeit nachgewiesen werden kann, dass diese Daten rechtmässig erhoben wurden.
Unsere Website wurde ebenfalls dementsprechend angepasst.